Die Ruhezeit der Gäste zwischen 21.00 und 09.00 Uhr ist zu respektieren.
Wenn die Wohnung Teil einer Wohngemeinschaft ist, muss die Hausordnung beachtet werden.
Die Höchstzahl der Gäste in der Wohnung darf nicht überschritten werden.
Die Anwesenheit von Haustieren muss vom Eigentümer genehmigt werden.
Der Mieter, der den Mietvertrag einseitig kündigt, kann nicht die Erstattung der bereits an den Eigentümer gezahlten Beträge verlangen.
Im Falle einer Stornierung aus berechtigten medizinischen Gründen aufgrund von Covid-19 oder aufgrund der Unmöglichkeit einer Reise auf Anordnung von Gesundheits- oder Regierungsbehörden werden andere Möglichkeiten der Stornierung und Rückerstattung in Absprache mit beiden Parteien vereinbart.
Für alle anderen Arten von Stornierungen gelten die Stornierungsbedingungen entsprechend Ihrer Buchung.